Bestandsbau

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Heizungssanierung: Zukunft ist heute.

Seit dem dem 1. Mai 2014 ist die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV 2014) in Kraft. Die EnEV 2014 hat nicht nur Auswirkungen auf die Baustandards von Neubauten, sondern auch auf die Anforderungen bei der energetischen Sanierung von Altbauten.

Was ändert sich für alte Heizungen?
Als Faustregel gilt: Ölheizungen und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen künftig nach der EnEV 2014 erneuert werden. Das bedeutet auch: Heizungen, die vor 1985 in Betrieb genommen wurden, müssen ausgetauscht werden. Betroffen sind die so genannten Konstanttemperaturkessel. Ausgenommen von der Austauschpflicht sind Niedertemperaturkessel und Brennwertkessel.

Vielfältige Fördermöglichkeiten nutzen!
Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Heizungsanlagen und informieren Sie auch über die vielfältigen Fördermöglichkeiten (KfW Förderbank/BAFA) der öffentlichen Hand im Hinblick auf die Maßnahmen zur energetischen Sanierung sowie zur Wärmedämmung von Altbauten.

Tipp: Auch die kontrollierte Wohnraumbe- und entlüftung ist im Rahmen der energetischen Sanierung sowohl für zentrale, dezentrale wie auch für raumweise Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung förderungswürdig. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen und einem Investitionskostenzuschuss.

Gerne beraten wir Sie!

Kleines Badezimmer nach Renovierung